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Führerscheinklassen für Traktoren
Alle Klassen für Dich im Überblick
Klasse L
Fahrzeugart
– Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einen bbH von max. 40km/h. Auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25km/h gefahren werden.
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter
– 16 Jahre*
Theorie Ausbildung
– 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 2 Doppelstunden klassenspezifischer Traktor-Unterricht
Praktische Ausbildung
– Die Führerscheinklasse L ist eine reine Theorieausbildung und wird mit einer Theorieprüfung beendet.
– praktische Ausbildung und Prüfung sind gesetzlich nicht vorgesehen.
Klasse T
Fahrzeugart
– Zugmaschinen, mit einen bbH von max. 60 km/h.
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h.
Mindestalter
– 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
– 18 Jahre für bbH über 40 km/h bis 60 km/h
Theorie Ausbildung
– 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 6 Doppelstunden klassenspezifischer Traktor-Unterricht
Praktische Ausbildung
– Die Anzahl der Fahrstunden (Übungsfahrten) ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie passt sich Deinem individuellen Leistungsstand an.
Hier lernst Du den richtigen Umgang mit dem Fahrzeug. Unter anderem:
– Anfahren
– Schalten
– Bremsen
– Grundfahraufgaben