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Führerscheinklassen für PKW
Alle Klassen für dich im Überblick
B197
Deine Prüfung auf einem Automatikgetriebe und beides fahren dürfen!
Jetzt mit der Schlüsselzahl 197 eine entspannte Prüfung fahren.
Kraftfahrzeug
– Kraftwagen bis 3,5t zGM
– max. 8 Sitzplätze zzgl. Fahrer
Mindestalter
– (a) 18 Jahre*
– (b) 17 Jahre* beim begleitenden Fahren (BF 17)
Inklusive Anhänger
– bis max. 750 kg zGM
– mehr als 750 kg, sofern die Kombination bis max. 3500kg zGM nicht übersteigt
Voraussetzung für die B197
– mind. Nachweis von 10 Fahrstunden ( a 45min) auf einem Schaltgetriebe
– 15 min Testfahrt mit deinem Fahrlehrer
– die Bewerber*innen müssen in der Lage sein, ein Schaltgetriebe innen-& außerorts sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst führen zu können
Theorie Ausbildung
– 12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
– 5 Fahrstunden Überland
– 4 Fahrstunden Autobahn
– 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Eingeschlossene Klassen
– AM, L
Klasse B
Fahrzeugart
– Kraftwagen bis 3,5t zGM
– max. 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrer
Mindestalter
– (a) 18 Jahre*
– (b) 17 Jahre* beim begleitenden fahren (BF 17)
Inklusive Anhänger
– bis max. 750 kg zGM
– mehr als 750 kg, sofern die Kombination bis max. 3500kg zGM nicht übersteigt
Ausbildung
– 12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
– 5 Fahrstunden Überland
– 4 Fahrstunden Autobahn
– 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Eingeschlossene Klassen
– AM, L
Klasse BE
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B.
– Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750Kg und bis 3.500Kg zGM.
Mindestalter
– (a) 18 Jahre*
– (b) 17 Jahre* beim begleitenden fahren
Voraussetzung
– Klasse B
Praktische Ausbildung
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
– 3 Fahrstunden Überland
– 1 Fahrstunde Autobahn
– 1 Fahrstunde bei Dunkelheit