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Führerscheinklassen für Motorräder
Bereit für Fahrtwind?
Alle Klassen für Dich im Überblick
Klasse AM
Fahrzeugart
– zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW: bei Verbrennungsmotoren mit max. 50cm³
Mindestalter
– 16 Jahre*
Theorie Ausbildung
– 12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 2 Doppelstunden
Praktische Grundausbildung
– nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Klasse A1
Fahrzeugart
– Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125cm³; Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter
– 16 Jahre*
Theorie Ausbildung
– 12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
– 5 Fahrstunden Überland
– 4 Fahrstunden Autobahn
– 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Eingeschlossene Klassen
– AM
Klasse A2
Fahrzeugart
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW/kg.
– !!Achtung!! Mit der Klasse A2 dürfen nur noch solche Krafträder bis max. 35kW gefahren werden, deren ursprüngliche Leistung (vor der Drosselung) maximal 70kW betrug.
Mindestalter
– 18 Jahre*
Theorie Ausbildung
– 12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
– 5 Fahrstunden Überland
– 4 Fahrstunden Autobahn
– 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Aufstieg von Klasse A1 auf A2
Wenn mindestens 2 Jahre Vorbesitz der niedrigeren Klasse gegeben ist, ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Bevor der Bewerber jedoch zur Prüfung vorgestellt werden darf, müssen wir uns davon überzeugen dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind.
Wenn der Vorbesitz noch nicht seit 2 Jahren besteht ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:
– 3 Fahrstunden Überland
– 2 Fahrstunden Autobahn
– 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Eingeschlossene Klassen
– A1, AM
Klasse A
Fahrzeugart
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h.
Mindestalter
– 24 Jahre*
– 21 Jahre* bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse
Theorie Ausbildung
– 12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
– 4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
– 5 Fahrstunden Überland
– 4 Fahrstunden Autobahn
– 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Aufstieg von Klasse A2 auf A
Wenn mindestens 2 Jahre Vorbesitz der niedrigeren Klasse gegeben ist, ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Bevor der Bewerber jedoch zur Prüfung vorgestellt werden darf, müssen wir uns davon überzeugen dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind.
Wenn der Vorbesitz noch nicht seit 2 Jahren besteht ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:
– 3 Fahrstunden Überland
– 2 Fahrstunden Autobahn
– 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Eingeschlossene Klassen
– A2, A1, AM