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Alle Angebote für Euch im Überblick
Berufskraftfahrer Grundqualifikation
– Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr müssen laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifikation nachweisen. Das betrifft Selbstständige und Angestellte, die gewerblich mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, unterwegs sind – auch für den Werkverkehr und für Transporthilfstätigkeiten.
– Seit dem 23.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation im Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Dieser ist zusätzlich zum Führerschein erforderlich. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein. Der Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein behält bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit.
– ausführliche Erläuterungen, insbesondere auch zu den Ausnahmen von der Qualifizierungspflicht, finden Sie hier: Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
– Für alle, die eine der oben genannten Fahrerlaubnisse ab dem 10.09.2009 (Lkw) erworben haben bzw. neu erwerben wollen, gilt die Pflicht zur Grundqualifikation mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Unterrichtsstunden (je 60 Minuten inkl. zehn Fahrstunden) und eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK
Schulungsinhalte der beschleunigten Grundqualifikation:
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
– wirtschaftliche Fahrweise, Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Ladungssicherung (Güterverkehr)
Anwendung der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
Lenk- und Ruhezeiten, Beförderungsdokumente
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
– Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle, Kriminalität und illegale Einschleusung, Gesundheitsschutz und Ergonomie, Verhalten in Notfällen, Unternehmensimage und Kundenorientierung, wirtschaftliches Umfeld des Güterverkehrs
Fahrpraktische Übungen
– Die Grundqualifikation kann schon vor dem Erwerb der entsprechenden Führerscheinklasse absolviert werden. Das Mindestalter für die Teilnahme ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.
– Umsteiger, die bereits eine Grundqualifikation für den Güter- oder Personenkraftverkehr nachgewiesen haben, benötigen nur eine verkürzte Grundqualifikation von 35 Unterrichtsstunden. Termine auf Anfrage.
Module 1-5
Die 5 Weiterbildungsmodule im Überblick
– Modul 1: Eco-Training
– Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
-Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
– Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
– Modul 5: Ladungssicherung
Dauer, Ablauf und andere Details zur Weiterbildung
– Die Weiterbildung für Berufskraftfahrer ist als Wochenseminar von Montag bis Freitag konzipiert.
– An jedem der 5 Wochentage wird von 8:00–16:00 Uhr ein Modul im Umfang von 7 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten unterrichtet.
– Die Fortbildung umfasst also insgesamt 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten, die innerhalb einer Woche besucht werden.
– Die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt ist möglich.
– Die Teilnahme an der Weiterbildung wird mit einer Bescheinigung bestätigt. Diese muss der zuständigen Behörde vorgelegt werden, damit diese die Schlüsselzahl 95 in deinen Führerschein eintragen kann.
Bus Grundqualifikation
– Kraftfahrer im gewerblichen Personenkraftverkehr müssen laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifikation nachweisen. Das betrifft Selbstständige und Angestellte, die gewerblich mit Fahrzeugen der Klassen D1/D1E oder D/DE unterwegs sind.
– Seit dem 23.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation im Fahrerqualifizierungsnachweis dokumentiert. Dieser ist zusätzlich zum Führerschein erforderlich. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den bisherigen Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein. Der Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein behält bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit.
– Ausführliche Erläuterungen, insbesondere auch zu den Ausnahmen von der Qualifizierungspflicht, finden Sie hier: Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht .
– Für alle, die eine der oben genannten Fahrerlaubnisse ab dem 10.09.2008 (Bus) erworben haben bzw. neu erwerben wollen, gilt die Pflicht zur Grundqualifikation mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die sogenannte beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Unterrichtsstunden (je 60 Minuten inkl. zehn Fahrstunden) und eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK
Schulungsinhalte der beschleunigten Grundqualifikation:
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens
– wirtschaftliche Fahrweise, Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort
Anwendung der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
– (Lenk- und Ruhezeiten, Beförderungsdokumente)
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
– Risiken im Straßenverkehr und Arbeitsunfälle, Kriminalität und illegale Einschleusung, Gesundheitsschutz und Ergonomie, Verhalten in Notfällen, Unternehmensimage und Kundenorientierung, Wirtschaftliches Umfeld des Personenkraftverkehrs
Fahrpraktische Übungen
– Die Grundqualifikation kann schon vor dem Erwerb der entsprechenden Führerscheinklasse absolviert werden. Das Mindestalter für die Teilnahme ist abhängig von der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg.
– Umsteiger, die bereits eine Grundqualifikation für den Güter- oder Personenkraftverkehr nachgewiesen haben, benötigen nur eine verkürzte Grundqualifikation von 35 Unterrichtsstunden. Termine auf Anfrage.
Auslieferungsfahrer
Mit deinem PKW-Führerschein zu einem sicheren Job!
– Mit dieser Qualifizierung in dem Lernmodul „Lager und Logistik“ deckst du eine Vielzahl von Berufsfeldern ab, bei denen der Besitz des PKW-Führerscheins Klasse B zwingend erforderlich ist.
– Der Auslieferfahrer ist in allen Bereichen des Versands von Paketen und Päckchen im Einsatz oder er übernimmt Kurierfahrten für Unternehmen.
Baumaschinenausbildung
Baumaschinen sind nicht mehr aus dem heutigen Bild einer Baustelle wegzudenken. Immer öfter werden diese zur Arbeitserleichterung eingesetzt.
– Unsere Schulung entspricht der geltenden BetrSichV, der BGV A1 und der BGR 500. Der Lehrgang vermittelt die Kenntnisse und Fähigkeiten, die zum sicheren Betrieb der Baumaschinen erforderlich sind und schließt mit einer Prüfung zum Erwerb des Befähigungsnachweises ab.
Ladungssicherung nach VDI 2700a
– Die Grundlage der Pflicht zur Ladungssicherung durch den Verlader bildet der § 22 StVO, denn er ist nicht, wie allgemein angenommen wird, ausschließlich an den Fahrer gerichtet. Neben dem Fahrer ist auch der Verlader für die verkehrssichere Verstauung der Ladung verantwortlich.
– Werden die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung nicht erfüllt, können für den Fahrer, den Verlader und den Fahrzeughalter Rechtsfolgen eintreten wie z. B. Verkehrsunfall aufgrund mangelhaft gesicherter Ladung, Verkehrsordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Punkten in Flensburg, Haftungsansprüche aus Ladungsschäden …
– Den Teilnehmern werden in Theorie und Praxis die Besonderheiten in Bezug auf die Ladungssicherung vermittelt. Sie sollen die Konsequenzen unverantwortlichen Handelns besser einschätzen können und lernen anhand von vielen praktischen Beispielen die richtige Umsetzung der Ladungssicherungsvorschriften und helfen bei der Optimierung der Abläufe im Unternehmen mit.
Inhalt:
Theoretische Ausbildung
– straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
– Nationale/Internationale Vorschriften
– Unfallverhütungsvorschriften
– transportrechtliche Vorschriften und sonstige Verantwortlichkeiten, Haftung aller Beteiligten
– Sanktionen – Bußgeldvorschriften
– Organisationsmöglichkeiten nach VDI – QM
– physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
– praktische Anwendungsbeispiele
– Lade- und Stauweisen
– Hilfsmittel zur Ladungssicherung Verpackungstechniken nach VDI 3968
– Lastverteilungsplan – Berechnungsbeispiele
– Stückgutverladung – Transport
– Arbeits- und Verfahrensanweisungen
Praktische Ausbildung
– Gurt- und Seilprüfung
– Umgang mit Ratschen
– Anwendung von Kopf- und Buchtlashing
– Verwenden von Hilfsmitteln
– Anwendung der Sicherheitsmittel zu den verschiedenen Arten der Ladungssicherung
– Messung der Vorspannkraft mittels Gurtkraftmesser
– Komplex-Übung: Beladung und Sicherun
Abschluss
– Ausbildungsnachweis nach VDI 2700a und Zertifikat
ADR
Unternehmen, die Gefahrguttransporte durchführen, brauchen entsprechend qualifizierte Berufskraftfahrer (m/w/d). Diese müssen den ADR-Schein, auch als Gefahrgutschein bekannt, vorweisen können, wenn du Gefahrgut auf der Straße befördern willst. Wir bieten dir dafür ein breites Angebot an ADR-Schulungen für verschiedenste Ausgangssituationen an.
– Die Abkürzung ADR bezieht sich auf „Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Gemeint ist damit das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es enthält Vorschriften für den Straßengüterverkehr und die korrekte Ladungssicherung sowie zur Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
– Das nötige Know-How zur Befolgung und Einhaltung derartiger Regelungen im Gefahrguttransport wird über verschiedene Schulungen vermittelt und mit dem ADR-Schein bestätigt.
Gabelstapler nach DGUV Vorschrift 68
– Lasten sicher und zweckentsprechend heben, senken, ziehen und schieben. Fahrer von Flurförderzeugen müssen nach der DGUV Vorschrift 68 – §7 nachweislich ausgebildet sein und von Vorgesetzten schriftlich beauftragt werden, um einen Stapler bewegen zu dürfen.
– Mit der Schulung qualifizierst Du Deine Mitarbeiter im Umgang mit Flurförderzeugen. Du stellst sicher, dass jeder Mitarbeiter die Funktionen und Besonderheiten kennen und mit den Fördermitteln fachgerecht umgehen können
Schulungsinhalte
THEORIE
– rechtliche Grundlagen
– Unfallverhütung
– tägliche Einsatzprüfung
– Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
– Sicherheitsregeln beim Umgang mit Lasten
PRAXIS
– Fahrübungen
– Übungen mit Lasten
ABSCHLUSS
– Theoretische und praktische Prüfung
– Erhalt eines Bedienerausweis
LKW-Ladekranausbildung gem. BGG 92
– LKW Ladekrane sind in vielen Bereichen der Unternehmen unentbehrliche Helfer beim Beladen und Entladen von Fahrzeugen. Erst durch Ihren Einsatz gestalten sich Transport und Logistik effektiv, wirtschaftlich und personalschonend. Ziel dieser Weiterbildung ist es, die Teilnehmer gemäß den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft (BGV D 6) zu qualifizieren (Kranführerschein) und zu verantwortungsbewussten Bedienern/innen von LKW-Ladekrane auszubilden.
Inhalte
Theoretische Ausbildung
– Rechtliche und physikalische Grundlagen
– Unfallverhütungsvorschriften sowie Verantwortung
– Ladekrantechnik Lastschwerpunkt
– Lastaufnahmeeinrichtungen, Anschlagen von Lasten
– Schriftliche Prüfung
Praktische Ausbildung
– Vorbereitung des Ladekrans
– Theoretische Unterweisung
– Aufbauten und Hinweise
– Praktische Unterweisung, Übungen
– Wartungsarbeiten
Abschluss
– Befähigungsnachweis zum Führen von Ladekrane und Zertifikat